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Unabhängigkeit des Apothekers durch Erhalt der Freiberuflichkeit

Eine der tragenden Säulen des modernen und leistungsfähigen Gesundheitssystems sind die öffentlichen Apotheken. Rund 160.000 Beschäftigte in etwa 17.000 Apotheken sorgen dafür, dass Patientinnen und Patienten sich jederzeit auf eine wohnortnahe, hochwertige und unabhängige Arzneimittelversorgung und Beratung verlassen können. Dies soll auch in Zukunft Maßstab und Ziel sowohl der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen als auch des apothekerlichen Handelns sein. Die Arzneimittelversorgung durch Apothekerinnen und Apotheker, die als freie Heilberuflerinnen und Heilberufler handeln, gewährleistet die beste Versorgung kranker Menschen. An der freiberuflichen Versorgungspraxis muss aus unserer Sicht festgehalten und ihre Weiterentwicklung durch die zuständige Berufsorganisation gefördert werden. Die freiberuflich organisierte Arzneimittelversorgung schützt Patientinnen und Patienten vor rein wirtschaftlichen Interessen Dritter und dient damit der bestmöglichen Versorgung in Europa. Der besondere Stellenwert der Gesundheitsversorgung und die grundlegende Bedeutung von freien Heilberufen sollten von der europäischen Ebene anerkannt und geschützt werden.

Was wird Ihre Partei auf EU-Ebene tun, um sich für die Fortführung der unabhängigen Arzneimittelversorgung und Beratung durch das freiberufliche Netzwerk der Apothekerinnen und Apotheker einzusetzen, um somit weiterhin die bestmöglichste Gesundheitsversorgung in Europa zu garantieren?

CDU: CDU und CSU bekennen sich zu einer starken Freiberuflichkeit und zu den Apotheken vor Ort mit ihrer grundlegenden Bedeutung für die flächendeckende Versorgung. Freiberuflichkeit ist für uns ein wichtiges Element im Gesundheitswesen. Wir wollen Strukturen erhalten, denn die inhabergeführte Apotheke hat sich aus unserer Sicht sehr bewährt.

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Eine patient*innennahe, flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch Apotheken ist unverzichtbar. Als Expert*innen der Arzneimittelversorgung sorgen Apotheker*innen für ein Plus an medizinischer Behandlungsqualität, besserer Arzneimittelsicherheit und weniger Fehlmedikationen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das so bleibt.

SPD: Für die SPD sind die berufsrechtlichen Regeln ein Garant für das gegenseitige Vertrauen von Verbraucher:innen und Apotheken. Das anerkannte und gut funktionierende System der Apotheken und Apothekerberufen in Deutschland sollte auch in einem vertieften Binnenmarkt erhalten bleiben. Eine mögliche weitere Harmonisierung von Apothekerberufen, bis hin zur gegenseitigen automatischen Anerkennung wie sie beim Apotheker bereits vorliegt, würde von der SPD unter Umständen begrüßt werden. Dies sollte mit einer verhältnismäßigen Harmonisierung des Berufszugangs in der Europäischen Union einhergehen, auch um die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit innerhalb Europas zu stärken. Dies sollte aber unter strenger Wahrung der Qualitätsstandards geschehen, damit kein Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stattfindet und Profit zu Lasten von Qualität bei der Versorgung und Beratung von Medikamenten und anderen Produkten in der Apotheke geht. 

FDP: Unsere Überzeugung als Freie Demokraten ist, dass die Freiberuflichkeit der Apothekerinnen und Apotheker ein Garant für die hochqualitative Arzneimittelversorgung der Bürgerinnen und Bürger ist. Daher setzen wir uns dafür ein, dass diese auch im europäischen Kontext gestärkt wird. Jeglichen dem entgegenstehenden europapolitischen Vorhaben ist der Widerstand der Freien Demokraten hingegen gewiss.

DIE LINKE: Die Linke hat sich immer für die Präsenz-Apotheke und für die Stärkung des Apothekerberufs als Heilberuf starkgemacht. Mit dem drohenden Preiskampf, mit dem Fremd- und Mehrbesitz droht eine Ökonomisierung. Wir wollen dem eine patientenorientierte und auf Qualität setzende Versorgung entgegenstellen. Rosinenpickerei darf es nicht geben, wenn es um die Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrags geht. Wir halten das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln für die einzig richtige Reaktion auf das EuGH-Urteil von 2016. Dabei geht es um den Schutz der Vor-Ort-Versorgung in Deutschland und um Versorgungsqualität und Arzneimittelsicherheit.