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Novellierung des europäischen Arzneimittelrechts

Die im Jahr 2023 von der EU-Kommission veröffentlichten Vorschläge zur Überarbeitung des Arzneimittelrechts werden wahrscheinlich in der kommenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments diskutiert und beschlossen. Das sogenannte „Pharmapaket“ soll frühere Arzneimittelvorschriften ersetzen und vereinfachen. Es geht u. a. um Arzneimittelengpässe, Antibiotikaresistenzen, Medikamente für Kinder und seltene Erkrankungen oder auch um einen europaweit gleichen Zugang zu Medikamenten. Wir begrüßen die Novellierung des europäischen Arzneimittelrechts. Es muss aber weiter die Möglichkeit für Apotheken bestehen bleiben, durch eigene Rezeptur- und Defekturherstellung auf Lieferengpässe zu reagieren und eine zeitnahe Arzneimittelversorgung sicherstellen zu können. Ein regulatorischer „Vorrang“ für Fertigarzneimittel hätte gravierende Folgen für die Versorgung vor Ort.

Was tut Ihre Partei auf EU-Ebene, um negative Auswirkungen auf die „handwerkliche“ Herstellung von Rezepturen und Defekturen durch Apotheken zu vermeiden?

CDU: Das Europäische Parlament hat im April 2024 den Plänen der EU-Kommission zum EU-Pharmapaket zugestimmt. Die Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts soll die Versorgung mit Arzneimitteln verbessern und Innovation unterstützen. Für die weiteren Verhandlungen an diesem Gesetzespaket werden CDU und CSU im Europäischen Parlament darauf achten, dass Reformen nicht die Möglichkeiten von Apotheken bei der eigenen Rezeptur- und Defekturherstellung einschränkt. Im Kontext von Versorgungsengpässen haben sich diese als sehr nützlich erwiesen.

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir setzen uns dafür ein, dass auch in Zukunft Arzneimittel nach ärztlicher Verschreibung für eine*n bestimmte*n Patient*in in Apotheken zubereitet werden können.

SPD: Unter Federführung der SPD haben wir uns dafür eingesetzt, dass in der Revision der Pharma-Verordnung Apotheken auch weiterhin Arzneimittel für einen bestimmten Patienten nach ärztlicher Verschreibung nach einer „Formula magistralis“ zubereitet werden, oder die nach dem Arzneibuch nach einer „Formula officinalis“ zubereitet werden und zur unmittelbaren Abgabe an die Patienten bestimmt sind, die Kunden dieser Apotheke sind, zubereiten dürfen.

FDP: Die Sicherstellung von Qualität ist für uns Freie Demokraten mit Blick auf den Nutzen für und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten essenziell. Qualität erfordert wiederum handwerkliches Können, über das Apothekerinnen und Apotheker für uns unbestreitbar verfügen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass sie dieses Können weiterhin umfänglich zum Wohle der Patientinnen und Patienten einsetzen können.

DIE LINKE: Regelungen zu Rezepturen und Defekturen unterliegen nach unserem Verständnis der nationalen Gesetzgebung. Sie sollten weitestgehend aus der Regulation durch die EU herausgehalten werden.