Ordnungspolitische Eckpfeiler zur Sicherstellung einer unabhängigen Arzneimittelversorgung sind in Deutschland die Apothekenpflicht, das Fremd- und Mehrbesitzverbot sowie der einheitliche Apothekenabgabepreis für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Diese Eckpfeiler müssen uneingeschränkt erhalten bleiben. Das Unionsrecht definiert Arzneimittel auf Grund ihrer therapeutischen und pharmakologischen Wirkung, ihrer bedeutenden Rolle für die menschliche Gesundheit sowie der damit verbundenen Risiken als „Güter besonderer Art“ und behandelt diese mit einem speziellen Regulierungsrahmen. Neben den verschreibungspflichtigen Medikamenten sind auch nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel (engl. OTC) mit Neben- und Wechselwirkungen verbunden. Zu einem qualifizierten Umgang mit diesen Risiken trägt die Apothekenpflicht bei, um eine sachverständige Beratung der Patientinnen und Patienten zur Auswahl und Anwendung des Arzneimittels zu gewährleisten sowie einem Fehl- und Mehrgebrauch entgegenzuwirken. Das Fremdbesitzverbot betont die persönliche Verantwortung und Haftung der frei- und heilberuflich tätigen Apothekerinnen und Apotheker. Wie in einigen anderen Mitgliedstaaten dürfen auch in Deutschland nur Apothekerinnen und Apotheker Apotheken betreiben. Dieses Prinzip stellt die unabhängige Versorgung der Patientinnen und Patienten sicher. Des Weiteren ist die Arzneimittelpreisbindung ein Garant dafür, dass niemand bei Krankheit benachteiligt wird. Zudem gewährt Deutschland als Minderheit von EU-Mitgliedsstaaten den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, um gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Apotheken, egal aus welchem Mitgliedsstaat, zu gewährleisten.
Inwiefern setzt sich Ihre Partei auf europäischer Ebene dafür ein, Arzneimittel als Güter der besonderen Art zu schützen sowie Liberalisierungstendenzen, die das kohärente System aus Preisbindung, Apothekenpflicht sowie Fremd- und Mehrbesitzverbot gefährden, zu stoppen?