Stellenwert der Gesundheit als mitgliedsstaatliche Kompetenz
Gemäß Artikel 168 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der Grundrechtecharta und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellen das menschliche Leben und die menschliche Gesundheit das höchste Schutzgut im Wertesystem der Union dar. Die Verwaltung des Gesundheitssystems, die medizinische Versorgung sowie die Zuweisung der dafür bereitgestellten finanziellen Mittel liegen in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Sie entscheiden darüber, welches Schutzniveau sie bei der Regulierung von Gesundheitsberufen für angemessen halten.
Wie steht Ihre Partei zu dem in Artikel 168 AEUV zuerkannten Wertungsspielraum der Mitgliedsstaaten hinsichtlich ihrer Gesundheitspolitik und wie wollen Sie in Anbetracht gefährlicher europafeindlicher Tendenzen die großen Zukunftsaufgaben anpacken?