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Verantwortungsbewusste Nutzung der Chancen der Digitalisierung

Aus unserer Sicht liegt ein großes Innovationspotential im Gesundheitswesen in der Entwicklung und Nutzung digitaler Strukturen. Die Digitalisierung unterstützt maßgeblich die Kommunikation und bietet große Chancen für die Wissenschaft und Versorgung der Patientinnen und Patienten. Big Data und künstliche Intelligenzen (KI) bieten Möglichkeiten, Arzneimitteltherapien individueller und wirksamer zu gestalten. Des Weiteren machen wir uns als wirtschaftliche und politische Interessenvertretung der Apothekeninhaberinnen und -inhaber in Niedersachsen für die Vernetzung der Beteiligten der Gesundheitsversorgung stark.

Auch wenn die Digitalisierung das Gesundheitswesen verändert, sind wir der Meinung, dass KI immer von der fachlichen und professionellen Beratung durch Apothekerinnen und Apotheker begleitet werden muss. Der künftige Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) darf zudem das Vertrauen zwischen den Patientinnen und Patienten und den Heilberufen nicht negativ beeinträchtigen.

Inwieweit wird Ihre Partei sich auf EU-Ebene einsetzen, bei Entwicklungs- und Umsetzungsmaßnahmen zur Digitalisierung des Gesundheitssystems die Arzneimittelversorgung durch Apotheken zu stärken, den Umsetzungsaufwand zu finanzieren und die Daten der Patienten sowie die der Apotheken zu schützen? 

CDU: CDU und CSU haben in Regierungsverantwortung auf Bundes- und Länderebene in Deutschland verschiedene Förderprogramme für Digitalisierungsmaßnahmen in den Apotheken unterstützt. Für den Erhalt von Präsenzapotheken werden wir auch zukünftig im Blick behalten, welche Formen der Unterstützung notwendig sind. Die Schaffung des Europäischen Gesundheitsdatenraums ist aus unserer Sicht eine wichtige Entscheidung zum Schutz der Gesundheit in der Europäischen Union. Mit dem neuen EU-Gesundheitsdatenraum bringen wir auch die medizinische Forschung deutlich voran. Durch die Sekundärnutzung der Daten in pseudonymisierter Form, ohne dass die Daten einem Namen zugeordnet werden können, ermöglichen wir Forscherinnen und Forschern die effektive Nutzung dieser Daten aus ganz Europa nach einheitlichen Datenschutzkriterien.

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat große Vorteile für die gesundheitliche Versorgung von Patient*innen und die Forschung. Der europäische Gesundheitsdatenraum soll deshalb EU-weit den Zugang zu digitalen Patient*innenakten unter Einhaltung umfassender IT-Sicherheit ermöglichen. Um das Innovationspotenzial für eine bessere Gesundheitsversorgung zu heben und gleichzeitig keine Daten gegen den Willen der Patient*innen weiterzugeben, setzen wir auf pseudonymisierte Gesundheitsdaten und die Möglichkeit des Widerspruchs (Opt-Out).

SPD: Mit dem europäischen Gesundheitsdatenraum haben wir in diesem Mandat ein neues europaweites Fundament für den Umgang mit Gesundheitsdaten gelegt. Die Europa-SPD hat sich während des gesamten Prozesses dafür eingesetzt, dass die Regeln mit den bestehenden Gesetzen in Deutschland, insbesondere zur ePA und Gesundheitsdatennutzung, kompatibel sind und ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet bleibt. So vermeiden wir auch Doppelstrukturen und verringern den zusätzlichen administrativen Aufwand gerade für kleinere Arztpraxen und Apotheken. Für die Umsetzung der neuen Regeln ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig. Um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten und einen geordneten Übergang zu ermöglichen, haben wir uns zudem auf lange Übergangsfristen geeinigt.

FDP: Als Freie Demokraten begrüßen wir die voranschreitende Digitalisierung auch im Gesundheitswesen und treiben diese aktiv gestaltend voran. Sie stellt für uns allerdings keinen Selbstzweck dar. Eine gelingende Digitalisierung setzt aus unserer Sicht voraus, dass Daten sicher sind und dass sie zum Nutzen der Patientinnen und Patienten sowie der Angehörigen der Heilberufe eingesetzt werden. Das wollen wir im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Gesundheitsdatenraumes entsprechend sicherstellen. Zudem ist für uns klar, dass Digitalisierung praxistauglich gestaltet und implementiert werden muss. Unsere Maxime lautet dabei Datensicherheit, Funktionsfähigkeit und Anwenderfreundlichkeit.

DIE LINKE: Digitale Anwendungen haben ein großes Potenzial, die Gesundheitsversorgung der Patient*innen besser und einfacher zu machen, das gilt natürlich auch für Daten zur Arzneimittelversorgung. Soweit den Apotheken daraus Mehraufwand entsteht, muss dieser nach Auffassung der Linken selbstverständlich gegenfinanziert werden. Hierfür sind jedoch die nationalen Gesundheitssysteme zuständig; auf Bundesebene spricht sich Die Linke auch dafür aus. Die Linke orientiert sich bei ihren Anforderungen an die Überarbeitung der EU-Verordnung an den Datenschutz- und Patient*innen-Organisationen: Die ärztliche Schweigepflicht und individuelle Persönlichkeitsrechte wie der Schutz der Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssen geschützt werden. Der Europäische Gesundheitsdatenraum darf ausschließlich zur Weiterentwicklung und Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Bürger*innen in ganz Europa dienen und nicht zu Profitzwecken gehandelt werden.