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Versandhandel in der EU

Der Versandhandel von rezeptfreien- und -pflichtigen Arzneimitteln ist in Deutschland nur Vor-Ort-Apotheken erlaubt, die über eine zusätzliche Versandhandelserlaubnis ihrer Aufsichtsbehörde verfügen. Dazu bedarf es u. a. eines besonderen Qualitätssicherungssystems. Zum Beispiel müssen Kühl- und Lieferketten eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Sicherheitsstandards der deutschen Versandapotheken wird regelmäßig von den Aufsichtsbehörden kontrolliert. Der Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach Deutschland ist nur aus vier europäischen Ländern gestattet, denen vergleichbare Sicherheitsstandards bescheinigt werden: Niederlande, Schweden und Island sowie Tschechien. In mindestens 17 von 27 Staatten der EU ist der Versandhandel von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten. Nur in Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Malta, den Niederlanden und Schweden ist er erlaubt. Nach deutschem Recht sind reine Versandapotheken keine öffentlichen Apotheken. Ähnlich ist es in den Niederlanden. Dort ansässige Versandapotheken sind nach niederländischem Recht keine öffentlichen Apotheken. Es besteht deshalb eine große Sicherheitslücke, denn: Arzneimittelversender aus dem Ausland sind nach dem Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) verpflichtet, sich nach der sogenannten Good Distribution Practice (GDP) und – wenn sie nach Deutschland versenden, sich an die deutschen Regelungen hinsichtlich der Arzneimittelversorgung zu halten. Aber: Es gibt (aber) aufgrund eines nicht vorhandenen Rechtszustandes z. B. keine Aufsichtsbehörden oder Kontrollinstanzen, die bei den niederländischen Versandapotheken die Einhaltung von Sicherheitsstandards bei der Arzneimittellieferung kontrollieren.

Was wird Ihre Partei unternehmen, damit auch bei Arzneimittelversendern aus dem europäischen Ausland die Qualität zum Wohle der Patientinnen und Patienten geprüft werden kann?

CDU: Leider kommt es in der Realität trotz umfassender gesetzlicher Regelungen immer wieder zu Verstößen im Hinblick auf die lückenlose Einhaltung und Überwachung der Temperaturbereiche beim Transport von Arzneimitteln. CDU und CSU führen das auf unzureichende Kontrollen und fehlende Konsequenz im Falle der Nichteinhaltung zurück und bedauern es sehr, dass die Bundesregierung keine Maßnahmen, die über die etablierten Vorschriften hinausgehen, plant. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Kassen zu entsprechenden Kontrollen der Logistiker befähigt werden.

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Bei dem Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel muss sichergestellt sein, dass die zu versendenden Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert werden, dass ihre Qualität und Wirksamkeit unbeeinträchtigt bleiben. Wir setzen uns dafür ein, dass dies auch bei grenzüberschreitendem Versand gilt und eingehalten wird.

SPD: Die EU hat durch Skandale wie zum Beispiel fehlerhaften Generika aus Indien oder der verunreinigten Valsartan-Medikamente aus China gelernt. Auf europäischer Ebene ist die Richtlinie zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette in Kraft. Dies war ein sehr wichtiger Schritt für mehr Sicherheit auf dem europäischen Markt. Dank der neuen einheitlichen Sicherheitsmerkmale wie Erstöffnungsschutz, Strichcodes auf den Verpackungen und einer eigenen Identifikationsnummer kann die Echtheit von verschreibungspflichtigen Arzneimittelpackungen vor der Abgabe noch einmal geprüft werden. Auf deutscher Ebene fließt die europäische Gesetzgebung in das GSAV mit ein. So schützen wir künftig Patientinnen und Patienten noch besser vor gefälschten Arzneimitteln.

FDP: Für uns Freie Demokraten ist selbstverständlich, dass Patientinnen und Patienten unabhängig von der Bezugsquelle die Gewissheit haben müssen, dass durch sie eingenommene Arzneimittel höchste Qualitätsstandards einhalten. Apothekerinnen und Apotheker stehen seit jeher für die Sicherung dieser Standards. Wir fordern deshalb faire Rahmenbedingungen zwischen inländischen Apotheken sowie in- und ausländischen Versandapotheken.

DIE LINKE: Die Linke hat den Versandhandel mit rezeptpflichtigen (RX-) Arzneimitteln immer abgelehnt. Wir wollen wohnoartnahe Präsenz-Apotheken schützen. Die Versorgungsqualität durch den Versandhandel kann nur schlechter sein. Wir kämpfen weiter für das Verbot des RX-Versandhandels. Sollte die Regierung weiterhin den Versandhandel zulassen, müssen zumindest „gleichlange Spieße" gewährleistet werden, zum Beispiel gleiche Rechte und Pflichten in der Aufsicht. Entsprechende Regelungen sollten in der Prüfung, aus welchen Ländern nach Deutschland versendet werden darf, berücksichtigt werden. Wenn ein direkter Zugriff schwierig ist, müssen die Versender zumindest bei der Belieferung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln auf Einhaltung der in Deutschland festgelegten Regeln verpflichtet werden.