Ohne A gibt es schlechte Nachrichten

Ein gutes Netz an Vor-Ort-Apotheken ist gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Kurze Wege, hohe Beratungskompetenz und dank des Notdienstes eine Erreichbarkeit rund um die Uhr zeichnen die Apotheken vor Ort aus. Doch seit Jahren wird das Netz dünner:

Ohne A gibt es schlechte Nachrichten. Schlechte Nachrichten für jeden, der regelmäßig oder auch nur temporär Medikamente benötigt oder einen pharmazeutischen Rat einholen möchte.

  • Die Wege werden länger, die Apotheke ist nicht mehr am Wohnort oder neben der Arztpraxis.
    Besonders wenn es mal schnell gehen muss, wie bei dringend einzulösenden Rezepten oder der "Pille danach", zählt jeder Meter!
  • Apotheken verkürzen Öffnungszeiten, weil sie die langen Zeiten personell nicht mehr stemmen können.
    Akute Beschwerden kennen jedoch keine Öffnungszeiten!
  • Nachts und an Feiertagen werden die Wege noch länger.
    Dass immer weniger Apotheken für den Notdienst zuständig sind, hat bereits jetzt schon Konsequenzen, denn der Weg außerhalb der regulären Öffnungszeiten zur nächsten Apotheke kann lang sein! Insbesondere Menschen, die kein Auto haben oder in ihrer Mobilität anderweitig eingeschränkt sind, treffen die länger werdenden Wege hart!
  • Mit jeder Apothekenschließung fällt eine lokale Arbeitgeberin, bzw. lokaler Arbeitgeber weg.
    Die Apotheken vor Ort sind wichtige Arbeitgeber in den Städten und auf dem Land und gehören zu den wichtigsten klein- und mittelständischen Betrieben. Zehntausende von Arbeitsplätzen z. B. in der pharmazeutischen Industrie oder im Großhandel hängen durch Investitionen, Wareneinkauf und Dienstleistungen von den Apotheken ab. Schließt eine Apotheke, hat dies auch für andere Unternehmen Auswirkungen. 

Warum seit 38 Jahren mehr Apotheken schließen als neu eröffnen hat vielfältige Ursachen. Vieles jedoch liegt an den gesetzlichen Rahmenbedingungen. In den letzten Jahren waren die Apotheken vor Ort von einer Reihe neuer Gesetze betroffen. Einige haben das Ziel, die Arnzeimittelversorgung in Deutschland zu verbessern. Einige allerdings haben zu einer immer stärkeren Belastung der örtlichen Apotheken geführt und somit zu einem stärkeren Rückgang der Apothekenzahlen.

Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) als politische und wirtschaftliche Interessenvertretung der niedersächsischen Apothekeninhaberinnen und - inhaber hat deshalb die Kampagne "Ohne A gibt es schlechte Nachrichten" ins Leben gerufen. Mit Unterstützung der Apotheken vor Ort, die das Plakat in ihren Schaufenstern, Türen oder Plakataufstellern hängen haben, weist der LAV auf das sich abzeichnende Szenario hin, dass die Patientinnen und Patienten sich auf weitere Wege und mehr benötigte Zeit einstellen müssen, wenn sie ein Medikament aus der Apotheke benötigen. Auf dem Plakat ist ein kurzer Dialog zu sehen, der zwischen einem Paar über einen Nachrichtendienst über das Smartphone oder mündlich erfolgen könnte. In der ersten Sprechblase ist die Frage zu lesen: „Schatz, kannst du schnell zur Apotheke?“. In der zweiten Sprechblase findet sich die Antwort: „Klar, bin in 4 Stunden wieder da!“. Dieses Gespräch könnte in naher Zukunft so ausfallen, wenn die Politik nicht die Stärkung der Apotheken vor Ort auf die Agenda setzt.

Einen Einblick in die Gründe zu dem stetigen Rückgang der Apothekenzahl geben die folgenden Hintergrundinformationen.

Plakte und weiter Motive, die auf die Lage der Apotheken vor Ort aufmerksam machen, gibt es >> HIER.

Politische Lage

Gesetze ändern sich in regelmäßigen Abständen und neue entstehen. Sie geben der Gesellschaft für das Zusammenleben einen Rahmen. Auch die Arzneimittelversorgung folgt strengen Vorschriften, um für die Patientinnen und Patienten eine sichere Arzneimittelabgabe zu garantieren. Die Apotheken sind ein hochgeradig regulierter Bestandteil des Gesundheitssystems und tragen damit dazu bei, dass die Gesundheitsversorgung aller Menschen in Deutschland auf einem hohen Niveau gesichert ist. 

Lieferengpassmanagement

Hohe Qualitätsstandards verstehen sich für die Apothekerinnen und Apotheker von selbst. Einige Gesetze tragen jedoch direkt oder indirekt dazu bei, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten erschwert wird.

Die Lieferengpässe von Fiebersäften und anderen Arzneimitteln in den letzten Jahren haben neben der Produktion vom Medikamenten im Ausland einen weiteren Schwachpunkt der Vorschriften offenbart: Die Austauschregeln für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Apotheken sind bei der Arzneimittelabgabe an strikte Regelungen gebunden, wie zum Beispiel die verpflichtende Berücksichtigung von Rabattarzneimitteln. Sie können nicht ohne weiteres ein Arzneimittel gegen ein anderes tauschen. Bei Lieferengpässen werden diese und weiter Vorschriften zu besonderen Hürden. Mit der Arzneimittelreform "Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz", kurz ALBVVG, sollte Abhilfe geschafft werden. Das ALBVVG  sowie das Pflegestudiumstärkungsgesetz, das im Nachgang des ALBVVG in Kraft trat und Ergänzungen  zur Lieferengpassproblematik beinhaltet, gehen jedoch in vielen Bereichen am Alltag der Apotheken vorbei. So dürfen zum Beispiel nur nichtvorrätige Arzneimittel, die auf der Engpass-Liste des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen, ohne Rücksprache mit der behandelnden Praxis gegen ein wirtstoffgleiches Medikament, dass nicht unter die Rabattverträge fällt, abgegeben werden. In der Praxis spiegelt die BfArM-Liste jedoch häufig nicht die aktuelle und dynamische Lieferengpassituation wider. Während der Corona-Pandemie galten für Apotheken erleichterte Regelungen bei der Abgabe von Arzneimitteln. Die Apotheken haben in der Zeit bewiesen, dass diese Freiheit beim Austausch von Arzneimitteln die Krankenkassen finanziell nicht stärker belastet hat. Es ist unverständlich, warum das ALBVVG diese Regelung nicht aufgenommen hat.

Das managen von Lieferengpässen kostet den Apothekerinnen und Apothekern viel Zeit. Eine lieferbare oder gar vorrätige Alternative für ein verordnetes Medikament zu finden, ist mit einem hohen Rechercheaufwand verbunden, der viel Zeit in Anspruch nimmt. Zusätzlich müssen die Mitarbeitenden in der Apotheke häufig Rücksprache mit der behandelnden Arzpraxis halten, bevor sie das verschriebene Arzneimittel durch ein anderes ersetzen dürfen. Abschließend findet das Beratungsgespräch mit der Patientin oder dem Patienten statt. Dieses ist häufig intensiver, wenn das verschriebene Medikament nicht lieferbar ist, da Patientinnen und Patienten häufig Sorgen um die Wirkweise und Verträglichkeit haben, wenn sie nicht das verordnete oder ihr gewohntes Präparat erhalten.

Für diesen Mehraufwand erhält die Apothekerin, bzw. der Apotheker 50 Cent Vergütung. Eine Vergütung, die weniger als 30 Sekunden Arbeitszeit einer Apothekerin oder eines Apothekers entspricht. Das Lieferengpassmanagement ist jedoch weitaus zeitintensiver. Rund sechs Stunden pro Woche verbringt eine Apotheke etwa mit dem Managen von Lieferengpässen. 21 Euro bedürfte es, um diesen Aufwand angemessen zu vergüten.

Ein unzureichendes Gesetz zur Regelung von Lieferengpässen bedeutet für die Apotheken einen höheren Arbeitsaufwand. Für die Patientinnen und Patienten bedeutet das längere Wartezeiten, bis sie ihr Medikament erhalten oder sogar ein erneuter Besuch der Arztpraxis, um ein neues Rezept zu erhalten. Kurzum: Durch das ALBVVG und das Pflegestudiumstärkungsgesetz leidet die Versorgung der Patientinnen und Patienten!

Vergütung

Ein großer Punkt, den der Gesetzgeber vorschreibt, ist die Vergütung der Apotheke. Apothekerinnen und Apotheker sind jedoch nicht nur Heilberuflerinnen und Heilberufler, sondern auch Kaufleute. Sie leiten ihre Apotheken eigenständig und sind für die Wirtschaftlichkeit ihrer Betriebe allein verantwortlich. Im Wiederspruch dazu stehen die Einnahmenmöglichkeiten der Apotheken. Diese sind von der Politik streng reguliert. Der Gesetzgeber bestimmt in weiten Teilen, wie viel Geld Apothekerinnen und Apotheker verdienen. So wird zum Beispiel das Apothekenhonorar, also die Haupteinnahme einer Apotheke, von dem Gesetzgeber vorgegeben. Das erhalten die Apotheken mit der Abgabe eines verschriebenen Medikamentes.

Das Festhonorar beträgt 8,35 Euro zuzüglich drei Prozent des Abgabepreises sowie 21 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes. Dazu kommen 20 Cent zur Finanzierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen.

Dieses Honorar wurde seit 2013 nicht mehr angepasst und ist anders als bei anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen losgelöst von der Inflation und der Kostensteigerung.

Aus diesem Apothekenfestzuschlag sind zudem die gesamten Betriebskosten der Apotheke zu decken. Zusätzlich müssen die Apotheken einen Abschlag an die gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Dieser Abschlag wurde mit GKV- Finanzstabilisierungsgesetz in diesem Jahr um rund 13 Prozent erhöht und kommt somit einer Reduzierung der Vergütung gleich!

Mit dem erhöhten Abschlag sollen Löcher in den Krankenkassen gestopft werden, obwohl die Apotheken nur 1,9 Prozent der Gesamtausgaben der Krankenkassen ausmachen.

Jede Branche hat Leistungen, die eingepreist werden. Um ein Beispiele zu nennen: Die Neugestaltung eines Badezimmers wird im Vorfeld in einem kostenlosen Gespräch mit dem Handwerksunternehmen besprochen. Kostenlos im eigentlichen Sinne ist die Beratungsleistung des Handwerkers jedoch nicht. Sie wird in den anderen Kostenpunkten, die auf der Rechnung stehen, eingepreist. Diese Möglichkeit haben Apotheken bei ihrer intensiven pharmazeutischen Beratung jedoch nicht. Sie können die Kosten nicht auf den Preis des verschriebenen Arzneimittels aufschlagen. Der Preis für verschreibungsprflichtige Medikamente ist vorgeschrieben und lässt sich nicht von den Apotheken erhöhen.

Mehr Information zur Vergütung der Apotheken gibt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: https://www.abda.de/apotheke-in-deutschland/preise-und-honorare/apothekerverguetung/festhonorar-krankenkassen/

Bürokratie

Andere Aspekte, die das Betreiben einer Apotheke immer mehr erschweren und vom Gesetzgeber vorgegeben sind, bleiben der Bevölkerung häufig verborgen. Darunter fallen zum Beispiel aufwändige Dokumentationspflichten und ein immer größer werdender Anteil an Bürokratie. Mit weniger Personal in den Apotheken vor Ort, ist jede Zeit, die nicht für die Versorgung der Patientinnen und Patienten verwendet werden kann, eine große Belastung für die Apothekenteams.

Verlässlichkeit der Politik

Grundstein des gesetzlichen Rahmens muss zwingend die Verlässlichkeit der Politik sein. Diese hat in der Vergangenheit zu wünschen übrig gelassen. Versprochene Vergütungen für zusätzliche Leistungen müssen Bestand haben und können nicht von der Politik ohne Gründe von heute auf morgen gekürzt werden. Damit die Apotheken vor Ort auch für den Nachwuchs attraktiv bleiben, brauchen sie von der Politik Stabilität. Ohne Verlässlichkeit der Politik kann die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht gesichert werden, weil immer mehr Apotheken wegen der Unkalkulierbarkeit und dem damit einhergehenden Nachwuchsmangel schließen werden.

All dies sind Gründe dafür, dass die Übernahme oder Neueröffnung einer Apotheke oder auch nur die Ausübung einer der drei Apothekenberufe immer unattraktiver wird. Die Folge: Die Zahl der Apothekenschließungen steigt!

Entwicklung der Apothekenzahl in Niedersachsen

 

Die Tendenz der Apothekenschließungen lässt sich ganz klar in Zahlen ausdrücken: Seit 2009 wurden in Niedersachsen 17 Prozent der Apotheken geschlossen. Das entspricht einen Rückgang um 358 Apotheken. In einem Bundesland wie Niedersachsen, das flächenmäßig das zweitgrößte Bundesland Deutschlands ist, aber nur auf Platz neun bei der Bevölkerungsdichte liegt, ist ein gut ausgebautes Netz an Vor-Ort-Apotheken besonders wichtig. Denn jede Apotheke weniger bedeutet zwangsläufig, dass die Wege zur nächsten Apotheke weiter werden.

Im hektischen Alltag oder gerade, wenn es mal schnell gehen muss, sind lange Wege ein großes Hindernis in der Gesundheitsversorgung.

Entwicklung der Apothekenzahlen bundesweit

Niedersachsen ist keine Ausnahme im Trend der sinkenden Apothekenzahl. Auch im Bundesgebiet zeigt sich der kontinuierliche Rückkang der Apotheken. Genauer gesagt verzeichnet jedes Bundesland seit Jahrzehnten Verluste in dem Versorgungsnetz der Vor-Ort-Apotheken.

In den letzten elf Jahren von 2010 bis 2022 hat Deutschland 3.373 Apotheken verloren, also 3.373 Ansprechpartnerinnern und Ansprechpartner in Gesundheitsfragen sowie 3.373 lokale Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Das bundesweite Sinken der Apothekenzahlen zeigt klar, dass die größer werdenden Lücken in der Gesundheitsversorgung durch ein systemisches, ein politisches Problem verursacht werden.

Damit die pharmazeutische Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft sichergestellt ist, müssen die Rahmenbedingungen für die Apotheken vor Ort verbessert werden.

Warum haben die Apotheken ihre Proteste intensiviert?

Streitpapier (PDF / 549 KB)

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Was wir Apothekerinnen und Apotheker brauchen:

 

Wie kann gesichert werden, dass jede Patientin und jeder Patienten auch weiterhin vor Ort eine Apotheke als niedrigschwelligen Ansprechpartner bei pharmazeutischen Fragen an ihrer Seite hat? Damit auch in Zukunft die Versorgung ohne lange Wege und Wartezeiten möglich ist, müssen sich die Rahmenbedingungen ändern. Wir Apothekerinnen und Apotheker fordern daher im wesentlichen die folgenden zehn Punkte.

1. Erhöhung des Fixums in der Arzneimittelpreisverordnung
Das in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte „Fixum“ (derzeit: 8,35 € netto) muss auf 12,00 Euro erhöht werden.

2. Regelung zur indexierten Erhöhung des Fixums
Dieses Fixum muss durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst werden, ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers bedarf.

3. Einführung einer zusätzlichen regelmäßigen Pauschale für jede Betriebsstätte
Diese Pauschale dient der Grundsicherung der Flächendeckung und soll für jede Betriebsstätte gleich hoch sein.

4. Handlungsfreiheit für Apotheken für die schnelle Patientenversorgung
Die größeren Entscheidungsfreiheiten ermöglichen eine schnelle Versorgung der Patientinnen und Patienten und vermeidet in deren Interesse gefährliche Therapieverzögerungen, insbesondere auch bei Lieferengpässen. Die verordnenden Ärzte werden von bürokratischem und zeitlichem Aufwand entlastet.

5. Reduzierung von Retaxationsverfahren auf das sachlich gebotene Maß
Vollständige Verweigerung der Bezahlung des Preises des abgegebenen Arzneimittels müssen verboten werden, wenn der/die Versicherte entsprechend der ärztlichen Verordnung versorgt wurde. Teiltretaxationen sind nicht ausgeschlossen, müssen aber auf den Betrag beschränkt werden, der sich aus dem Zuschlag (Fixum + 3% auf den Apothekeneinkaufspreis) ergibt. Formfehler, die der verordnende Arzt / die verordnende Ärztin verursacht hat, berechtigen nicht zu einer Retaxation.

6. Engpass-Ausgleich
Für den zusätzlichen Aufwand bei der Bewältigung von Lieferengpässen muss ein angemessener finanzieller Ausgleich („Engpass-Ausgleich“) geschaffen werden.

7. Beseitigung der finanziellen Risiken aus dem Inkasso des Herstellerrabattes für die Krankenkassen
Für den Fall, dass die Apotheke bei Zahlungsunfähigkeit des pharmazeutischen Unternehmers von diesem keinen Ausgleich für den an die Krankenkasse geleisteten Herstellerabschlag erhält, muss die Krankenkasse zur Rückerstattung des von der Apotheke verauslagten Herstellerrabattes verpflichtet werden.

8. Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Arzt-Apotheker-Kooperation beim Medikationsmanagement
Es muss eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Vertragsärzt*innen und Apotheken als Leistungserbringer in der Regelversorgung (nicht nur wie bisher in Modellvorhaben wie ARMIN) bundesweit und für Versicherte aller Krankenkassen ein gemeinsames Medikationsmanagement anbieten können.

9. Einschränkung des Präqualifizierungsverfahrens
Die Apotheken müssen von der Notwendigkeit der Durchführung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich ausgenommen werden, soweit die Qualität ihrer Leistungserbringung bereits durch andere regulatorische Maßnahmen sichergestellt ist.

10. Einzelmaßnahmen zum Bürokratieabbau
Regulatorische Anforderungen, deren Zielsetzung entfallen oder anderweitig gewährleistet ist, sind zu streichen.