E-Rezept in der Apotheke vor Ort einlösen

Ab 1. Januar 2024 elektronisches Rezept verpflichtend

Hannover, 28. Dezember 2023 – Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept das rosafarbene Papierrezept ablösen. Patientinnen und Patienten, die Arzneimittel von der Ärztin, bzw. vom Arzt verschrieben bekommen, erhalten ihr Rezept dann elektronisch. Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) weist darauf hin, dass das Rezept auch weiterhin in der Apotheke vor Ort einzulösen ist.

„In der Regel ändert sich ab dem 1. Januar für die Patientinnen und Patienten nicht viel, denn das E-Rezept ist nach wie vor in der Apotheke vor Ort einzulösen“, sagt Berend Groeneveld, Vorstandsvorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e.V. (LAV). „Die Ärztin, bzw. der Arzt stellt das Rezept elektronisch aus, signiert es und legt es auf einen zentralen Server, dem E-Rezeptfachdienst, ab. Die Patientin, bzw. der Patient bekommt das E-Rezept nicht direkt ausgehändigt, sondern erhält einen Schlüssel, den sogenannten „E-Rezept-Token“. Einzulösen ist dieser Token entweder mit der elektronischen Gesundheitskarte, per App oder mittels Papierausdruck. Die Patientin, beziehungsweise der Patient kann selbst entscheiden, wie sie, bzw. er das Rezept in der Apotheke einlösen möchte“, erklärt Groeneveld.

Insbesondere der Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte bietet den Patientinnen und Patienten Vorteile, denn die Gesundheitskarte haben die Patientinnen und Patienten in der Regel immer dabei und das E-Rezept kann in der Apotheke einfach über ein Kartenlesegerät abgerufen werden.

Sollten Patientinnen und Patienten sich für den Einlöseweg über die E-Rezept-App entscheiden, müssen die Patientinnen und Patienten diese vorab herunterladen. Um die App freizuschalten benötigen die Patientinnen und Patienten ein modernes Handy und eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), die beide den kontaktlosen Datenaustausch über NFC (Near Field Communication) unterstützen. Zudem brauchen sie eine PIN von der Krankenkasse. Wenn sie diese technischen Voraussetzungen nicht haben, können die Patientinnen und Patienten den E-Rezept-Token auf ihrem Papierausdruck fotografieren und über die App an die Apotheke schicken.

Sollten Patientinnen und Patienten doch lieber etwas in den Händen halten wollen, können sie sich einen Ausdruck („Token-Ausdruck“) von der Ärztin, bzw. vom Arzt erstellen lassen, mit dem sie ihr Rezept in der Apotheke vor Ort einlösen können.

„Die Apotheken sind seit 2022 bereits „E-Rezept-ready“. Schon jetzt wurden rund 18 Millionen von E-Rezepten in Apotheken eingelöst“, berichtet Groeneveld. „Wir freuen uns darauf, dass es jetzt richtig mit dem E-Rezept losgeht!“  

Ihre Ansprechpartnerin

Tanja Bimczok

Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon:0511 61573-44

Fax:0511 61573-30