Telematikinfrastruktur

„Vernetzung zum Wohle der Patienten“

Kaum ein anderer Berufsstand aus dem Gesundheitswesen hat seine Arbeitsabläufe so früh digitalisiert wie die Apotheken. Bis Ende September sollen nun alle Apotheken an die „Telematikinfrastruktur“, angebunden sein. Warum ist die Anbindung wichtig, wer ist noch beteiligt und was haben die Patienten davon? Spektrum hat bei Sören Friedrich, Abteilungsleiter TI/ Telematik der ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände nachgefragt. 

Herr Friedrich, können Sie kurz einen Blick zurückwerfen. Was sind die Hintergründe für den Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) und welche Player sind bei dem Aufbau beteiligt?

Friedrich: Der Grundimpuls für den Aufbau der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI) war ohne Zweifel die fehlende Vernetzung der Akteure im deutschen Gesundheitswesen. Mangelnde Kommunikation, hohe Verwaltungsaufwände in den verschiedenen Teilbereichen und damit verbundene Qualitätsverluste in der medizinischen Versorgung, einhergehend mit unnötig hohen Kosten, waren die Folge. Für ein modernes und effizientes Gesundheitswesen ganz sicher nicht die beste Ausgangslage.

Mit der Gesellschaft für telematischen Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen GmbH (gematik) schuf der Gesetzgeber dann gemeinsam mit der Gesetzlichen Krankenversicherung, den Organisationen der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sowie den Krankenhäusern die organisatorischen, wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemeinsamen deutschen Gesundheitsnetzes – und damit den Aufbau der TI. Im Jahr 2019 trat im Rahmen einer Gesetzesnovellierung das Bundesgesundheitsministerium als Mehrheitsgesellschafter der gematik bei.

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Grundlage für elektronische Anwendungen wie Medikationsplan,
Patientenakte oder E-Rezept. Die TI wird alle Akteure wie Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken
miteinander vernetzen undvereinfacht auf diese Weisedie Kommunikation untereinander zum Wohle
der Patienten. Bereits jetzt rüsten sich die Apotheken, um sich an die TI anzubinden und sich auf die
elektronischen Anwendungen für die zukünftige Versorgung ihrer Patienten vorzubereiten.


Können Sie bitte die TI kurz beschreiben? Welche Akteure des Gesundheitswesens werden an dieses Netz angebunden und was sind die Funktionen und Vorteile?

Friedrich: Die TI ist nichts Anderes als die sektoren- und systemübergreifende Vernetzung aller Akteure des deutschen Gesundheitswesens. Sie ist ein hochsicheres, in sich geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer Zugang haben.

Für Apotheker bedeutet das, dass der elektronische Heilberufsausweis (HBA) bzw. die Institutionskarte (SMC-B) der Schlüssel für ihren Zugang zu den Fachanwendungen der TI ist. Neben den Apotheken werden aber auch alle Haus- und Facharztpraxen, Zahnarztpraxen sowie sämtliche Krankenhäuser deutschlandweit angebunden werden.

Über die TI werden verschiedene Fachdienste angeboten, die derzeit in der Entwicklung sind oder bereits genutzt werden können. Es wird ein zentrales Verzeichnis aller Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Krankenhäuser) geben, um eine Kommunikation unter den Leistungserbringern zu gewährleisten. Aber auch die elektronische Patientenakte, als Speicherort für medizinische und pharmazeutische Informationen, wird eine wichtige Rolle zur Steigerung der Versorgungsqualität einnehmen.

Die für die Apotheken wichtigsten Fachanwendungen wie „elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapiesicherheit (eMP/AMTS)“ und „elektronisches Rezept (E-Rezept)“ werden ab Mitte 2020 bzw. Mitte 2021 in der TI zur Verfügung stehen.


Wie hängt die TI mit dem E-Rezept zusammen?

Friedrich: Im Paragraf 291a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) sind die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte definiert, das heißt die Fachanwendungen, deren Daten direkt auf der Gesundheitskarte gespeichert werden oder bei denen die Gesundheitskarte als Schlüssel zu Daten, die auf einem Server gespeichert sind, fungiert. Speziell im Paragraf 291a Abs. 5d SGB V sind Vorgaben zu ärztlichen Verordnungen in elektronischer Form enthalten. Den Vertragspartnern der Selbstverwaltung wird unter anderem im Paragraf 129 SGB V (Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung) auferlegt zu vereinbaren, dass die Übertragung des elektronischen Rezeptes ausschließlich über die TI erfolgen darf, sobald diese zur Verfügung steht.

Pilotprojekte zum E-Rezept, wie zum Beispiel das Projekt des Berliner Apotheker-Vereins e.V. in Kooperation mit dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV), sind dabei zwar von dieser Prämisse vorläufig ausgenommen, verfolgen aber grundsätzlich den Konvergenzgedanken zur Umsetzung eines E-Rezeptes in der TI. Neben dem berufspolitischen Gedanken einer einzigen Verwaltungsapplikation für den Rezepttransport werden in den Pilotprojekten Machbarkeit und Akzeptanz evaluiert und als Mehrwertinformation an die gematik übergeben. Dies soll, zumindest nach Ansicht der Apothekerschaft, sicherstellen, dass ab Mitte 2021 eine Lösung für ein elektronisches Rezept eingeführt wird, dass sowohl prozessual und technologisch in Apotheken und Arztpraxen funktioniert als auch von Patienteninnen und Patienten akzeptiert wird.


Welchen Nutzen haben Apotheken davon und wie können die Patienten profitieren?

Friedrich: Apotheken sind ja bereits jetzt schon in hohem Maße digitalisiert. Das heißt, Bestellung von Arzneimitteln oder die Abrechnung mit den Krankenkassen werden über digitale Schnittstellen abgewickelt. Das geschieht allerdings mehr oder weniger im Mikrokosmos jeder einzelnen Apotheke.

Die Anbindung der Apotheken an die TI birgt da eine ganze Reihe von Vorteilen in sich: So ist erstmals durch die komplette Vernetzung der Leistungserbringer über die dezentralen TI-Komponenten in den Apotheken, Praxen und Krankenhäusern und die Kommunikation der Leistungserbringer über den Fachdienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) zum direkten Austausch und die Übermittlung sensibler Daten eine Struktur geschaffen worden, die eine optimale Versorgung der Patienten auf technischem Wege unterstützt. Mit anderen Worten, der fachliche Dialog zwischen Arzt und Apotheker wird zum Wohle des Patienten vereinfacht und intensiviert. Denkbar sind dabei Fachkonsile oder die Unterstützung bei telemedizinischen bzw. telepharmazeutischen Beratungen.

Wir in der Apothekerschaft gehen davon aus, dass sich die Qualität der medizinischen Versorgung und die Sicherheit bei der Diagnostik oder der Arzneimittelversorgung durch diese „kurzen Wege“ deutlich verbessern wird. Aber letztlich profitiert in erster Linie der Patient von diesen Fortschritten – und so soll es ja schließlich auch sein.


Bei dem Thema „TI“ fällt oft das Stichwort „elektronischer Medikationsplan“. Wie stehen diese beiden Themen miteinander in Verbindung und wie soll der elektronische Medikationsplan in den Apotheken umgesetzt werden? Welche Vorteile haben die Patienten? 

Friedrich: Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist neben dem E-Rezept die wichtigste Anwendung für Apotheken in der TI. Der DAV hat schon in einer sehr frühen Phase der TI den kausalen Zusammenhang zum E-Rezept erkannt und für die Fachanwendung elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapiesicherheit in der TI die Federführung, gemeinsam mit der Bundesärztekammer, übernommen.

Die Umsetzung des elektronischen Medikationsplanes soll in mehreren Stufen erfolgen:

Die erste Stufe nutzt die Informationen des papiergebundenen Bundesmedikationsplanes und setzt eine technische Übergabe der Medikationsplandaten zwischen Arzt und Apotheke über die Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte um. Auf Grund des begrenzten Kartenspeichers können neben den Daten des Bundesmedikationsplans im Wesentlichen nur noch ein Teil der Medikamentenhistorie abgebildet werden. Der Arzt schreibt im Rahmen einer Anamnese die aufgenommenen Medikationsinformationen auf die Gesundheitskarte des Patienten und auf Wunsch des Patienten soll die Apotheke bei Abgabe von Medikamenten den Medikationsplan aktualisieren. Der Patient profitiert dabei nur begrenzt von der Digitalisierung, er erhält seinen Medikationsplan immer noch ausschließlich in papiergebundener Form. Die erste Stufe der Fachanwendung soll spätestens ab Juni 2020 eingeführt werden.  Die hierfür notwendigen Endgeräte (E-Health-Konnektoren) werden voraussichtlich ebenfalls ab Juni auf dem Markt verfügbar sein.

Die zweite Stufe sollte zeitnah, nach der ursprünglichen Planung, eine zentrale Speicherung der Daten auf einem Fachdienst realisieren. Diese Abkehr vom dezentralen Speicherort wird nach Ansicht des DAV notwendig, um den Mehrbedarf an Informationen im Medikationsplan gerecht werden zu können. Durch eine erweiterte Dokumentation von medikationsrelevanten Individualparametern und die strukturierte Abbildung auch komplexer Dosierungsinformationen ist eine umfassendere Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit möglich. Der zusätzliche Nutzen wäre für den Patienten unmittelbar erfahrbar. Über ein Modell der Erweiterung der Medikationsplandaten (Extensions) sollte es zudem den derzeitig am Markt vorhanden Medikationsplan-Projekten ermöglicht werden, eine einheitliche technologische Plattform, also die TI, zu nutzen und von der fast vollständig technischen Erreichbarkeit der angeschlossenen Leistungserbringer zu profitieren. Auf Grund von Priorisierungsmaßnahmen in der gematik hat sich ein Großteil der gematik-Gesellschafter für eine Verschiebung um mehrere Jahre ausgesprochen – aus Sicht des DAV leider eine Entscheidung in Unkenntnis der prozessualen Abhängigkeiten zwischen E-Rezept und dem elektronischen Medikationsplan.

Sören Friedrich

Sören Friedrich, Leiter der Abteilung IT/Telematik in der ABDA studierte Informatik/Informationen Management an
der Hochschule Anhalt und arbeitete danach als
Projekt- und Programmleiter beider Kassenärztlichen Vereinigung
Brandenburg. Vor seiner Beschäftigungbei der ABDA arbeitete er als Projektleiter bei der gematik
und leitete in
dieser Funktion das Projekt „ZentraleInfrastrukturkomponenten der Telematikinfrastruktur“.


Wo steht der Aufbau der TI heute, bzw. wie sieht der Zeitplan aus? Kann der Zeitplan aufgrund der Covid-19-Pandemie eingehalten werden?

Friedrich: Die notwendigen zentralen Komponenten der TI stehen seit 2016 zur Verfügung. Zu diesen zentralen Komponenten zählen die Vernetzungsstrukturen, zentrale Dienste – also die eigentliche Datenautobahn im bildlichen Sinne.

Das größere Problem und für den Anschluss der Leistungserbringer an die TI inhärent wichtig, war die Fertigstellung der dezentralen Komponenten, insbesondere die Bereitstellung der Konnektoren.

Schon im Rahmen der Ausstattung der ärztlichen Sektoren mit den Basis-Konnektoren kam es zu erheblichen zeitlichen Verschiebungen. Die Ausstattung der Apotheken und Krankhäuser mit den E-Health-Konnektoren (mit den Fachanwendungen Notfalldatenmanagement, elektronischer Medikationsplan/AMTS und den Diensten für Kommunikation und Signatur von Dokumenten) konnte bislang nicht erfolgen, weil die notwendigen Endgeräte am Markt nicht zur Verfügung stehen. Neben den zeitlichen Verschiebungen auf Grund von technischen Umsetzungsproblemen, haben die Hersteller, gerade für die Durchführung von Testverfahren in realer Umgebung (mit Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern), Probleme bei der Gewinnung von Testprobanden auf Grund der Covid-19-Pandemie. Die gematik arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, die Durchführung der Testverfahren zu erleichtern, dabei die notwendige Qualität der Testverfahren jedoch nicht zu vermindern.

Es zeichnet sich ab, dass zur Jahresmitte mindestens ein Anbieter zur Verfügung steht, der dem Apothekensektor ein zugelassenes Endgerät zur Verfügung stellen kann. Der gesetzliche Termin 30. September 2020 zur Ausstattung der Apotheken und damit zum Anschluss an die TI ist objektiv betrachtet aber nicht mehr zu halten.


Die Apotheken müssen sich jetzt technisch ausstatten, um sich an die TI anbinden zu können. Was genau gehört zu diesen Anschaffungen und wofür werden diese benötigt?

Friedrich: Die Ausstattung in der Apotheke soll erfolgen, um initial die Fachanwendung elektronischer Medikationsplan/AMTS in der ersten Stufe zu unterstützen. Die Refinanzierungsvereinbarung sieht als Basisausstattung für jede Apotheke einen Konnektor und zwei Kartenterminals vor. Zudem benötigt jede Betriebsstätte eine Institutionskarte (SMC-B) und jeder Apothekeninhaber einen Heilberufsausweis (HBA).

Darüber hinaus muss pro Betriebsstätte ein Vertrag mit einem Zugangsdienstanbieter geschlossen werden.

Der E-Health-Konnektor, den die Apotheken für die Anbindung benötigen, ist vergleichbar mit einem hochsicheren Router und stellt eine Verbindung zur TI über den Zugangsdienst her. Zur Identifikation nutzt der Apotheker dabei die SMC-B, die in ein Kartenterminal gesteckt ist. Der HBA fungiert im Kontext des eMP lediglich als Legitimierungsmittel für die „Tätigkeiten“ der SMC-B, das heißt, für den Zugriff auf die Gesundheitskarte des Patienten und damit zum Lesen und aktualisieren der Medikationsplandaten.

Basisausstattung

Benötigt werden pro Apotheke für die TI-Anbindung (nach Refinanzierungsvereinbarung):
• ein Konnektor
• zwei Kartenterminals
• eine Institutionskarte (SMC-B)
• ein Heilberufsausweis (HBA) für den Apothekeninhaber
• Vertrag mit einem Zugangsdienstanbieter pro Betriebsstätte

Den Heilberufsausweis (HBA) und die Institutionskarte (SMC-B) können Apothekeninhaber
aus Niedersachsen über die Apothekerkammer Niedersachsen beantragen.


Der DAV und der GKV-Spitzenverband haben eine Vereinbarung zur Refinanzierung der technischen Anbindung an die TI geschlossen. Was beinhaltet die Vereinbarung und worauf müssen Apotheker achten, damit sie sich sicher sein können, dass ihre Anschaffungen von der Refinanzierungsvereinbarung erfasst werden?

Friedrich: Der GKV-Spitzenverband und der DAV vereinbaren die Finanzierung der durch die Einführung und den Betrieb der TI entstehenden Kosten. Hierzu zählen neben den Hardwarekosten (Konnektor, Kartenterminal und Karten) auch die Implementierungs- und Betriebskosten für die Nutzung der Infrastrukturkomponenten und den Zugang zur TI. Die derzeit geltende Refinanzierungsvereinbarung wird nur für die Fachanwendungen eMP/AMTS und Notfalldatenmanagement geschlossen, für jede weitere Fachanwendung (z. B. E-Rezept) erfolgt eine Zusatzvereinbarung.

Als Basisausstattung wurde für jede Apothekenbetriebsstätte ein Konnektor und zwei E-Health-Kartenterminals vereinbart. Zusätzlich besteht auf Basis der abgegebenen Packungen ein Anspruch auf weitere Kartenterminals. Die entsprechende Anspruchsberechtigung kann der derzeit gültigen Refinanzierungsvereinbarung unter www.abda.de entnommen werden. Zudem wird für jede Betriebsstätte eine SMC-B und für jeden Inhaber ein HBA finanziert. Bei der Anschaffung der Konnektoren sollte darauf geachtet werden, dass die Apotheke einen E-Health-Konnektor oder alternativ die Vorgängerversion VSDM-Konnektor plus E-Health-Update erwirbt. Die Rechnungslegung und Beantragung der Refinanzierung sollte dabei erst nach der Installation und der notwendigen Updates erfolgen, Anträge müssen beim Nacht- und Notdienstfonds des DAV zur Abrechnung eingereicht werden.


Bis zum 30. September 2020 sollen alle Apotheken an die TI angeschlossen sein. Ist eine flächendeckende Ausstattung der Apotheken bis zu diesem Termin realistisch?

Friedrich: Die für den Apothekensektor notwendigen E-Health-Konnektoren stehen erst Mitte des Jahres zur Verfügung, der erste Anbieter wahrscheinlich wie gesagt im Juni 2020. Auch die Ausgabebereitschaft der Landesapothekerkammern haben wir vorangetrieben, um die für den Installationsprozess notwendigen Karten, also der SMC-B, für die Betriebsstätten und für die Inhaber den HBA termingerecht zur Verfügung zu stellen. Eine flächendeckende Ausstattung bis zum 30. September 2020 sehe ich trotz größter Bemühungen und kontinuierlicher Absprachen mit allen am Ausstattungsprozess beteiligten Unternehmen nicht. Dies wurde auch dem Bundesgesundheitsministerium bereits mehrfach signalisiert.


Die Einführung des E-Rezeptes ist für 2022 anvisiert. Was sind nun die entscheidenden Schritte nach dem 30. September 2020 und worauf können sich Apotheken einstellen?  

Friedrich: Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) ist eine verpflichtende Nutzung des E-Rezeptes für verschreibungspflichtige Arzneimittel bereits ab dem 1. Januar 2022 vorgesehen, sofern die erforderlichen Dienste und Komponenten zur Verfügung stehen. Im Vordergrund der Bemühungen steht die flächendeckende Ausstattung aller Apotheken mit Infrastrukturkomponenten der TI – kurzum der Anschluss aller Apotheken an die TI. Als Gesellschafter der gematik bringen wir gerade im Kontext des E-Rezeptes die Prozesskenntnisse der Apotheker ein und versuchen über die bereits laufenden Pilotprojekte maßgeblich die technische Umsetzung mitzugestalten. Parallel arbeitet der DAV an der notwendigen Aktualisierung des Rahmenvertrages (§ 129 SGB V), um auch die Abrechenbarkeit des E-Rezeptes sicherzustellen. Gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) als Spitzenverband der Warenwirtschaftssysteme erfolgt zudem ein enger fachlicher Austausch, um der Apotheke die Umstellung von papiergebundenen Rezepten auf das E-Rezept durch technische Unterstützung zu erleichtern. Ich möchte hier nichts beschönigen – jede Digitalisierung von Prozessen und Anwendungen zieht eine „Eingewöhnungszeit“ nach sich, gerade hinsichtlich etablierter Abläufe. Neben den E-Rezepten werden sicherlich eine längere Zeit auch noch papiergebundene Rezepte in der Apotheke bearbeitet werden müssen.

Aber gerade die strukturierten Daten in E-Rezepten und damit verbesserten Prüfroutinen bei der Ausstellung der Rezepte durch den Arzt werden dazu beitragen, die Anzahl der fehlerhaft ausgestellten Rezepte und damit auch die Anzahl möglicher Retaxationen erheblich zu verringern. Die technische Verarbeitung und die Abrechenbarkeit des E-Rezeptes werden den Apotheken dazu erhebliche Erleichterungen für ihren Apothekenalltag bieten.

Interview: Tanja Bimczok

Das Interview finden Sie auch in der aktuellen Ausgabe unseres Mitgliedermagazins Spektrum. Für die aktuelle Ausgabe klicken Sie >> hier.