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Mitgliedschaft

Sie können ordentliches Mitglied werden wenn Sie als

  • Inhaber/in oder
  • Pächter/in oder
  • Verwalter/in

eine oder mehrere öffentliche Apotheke/n im Land Niedersachsen mit behördlicher Erlaubnis leiten.

Wenn Sie Ihre Apotheke verpachten oder verwalten lassen, können Sie Außerordentliches Mitglied werden. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie als Angestellte/r oder Beamte/r Ihren Beruf in Niedersachsen ausüben.

Nachfolgend stellen wir Ihnen verschiedene Mitgliedsanträge zum Herunterladen zur Verfügung. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in unserer Geschäftsstelle zur Verfügung.

Sie können die PDF-Anträge zur LAV-Mitgliedschaft auch direkt am Computer ausfüllen. Bitte beachten Sie dabei folgende Vorgehensweise:

  1. Speichern Sie das Dokument auf Ihrem Computer.
  2. Öffnen Sie das Dokument und füllen Sie die beschreibbaren Felder aus.
  3. Drucken Sie das Dokument aus.
  4. Unterschreiben Sie das Dokument im Original mit Datum, tragen Sie Ihren Apothekenstempel auf und senden Sie bitte das Original an die folgende Adresse:

Landesapothekerverband Niedersachsen e. V.
Rendsburger Straße 24
30659 Hannover