Mitgliedschaft
Apothekerinnen und Apotheker können Ordentliches Mitglied des LAV werden wenn sie als
- Inhaber/in oder
- Pächter/in oder
- Verwalter/in
eine oder mehrere öffentliche Apotheke/n im Land Niedersachsen mit behördlicher Erlaubnis leiten.
Wenn Apothekerinnen und Apotheker ihre Apotheke verpachten oder verwalten lassen, können sie Außerordentliches Mitglied werden. Diese Möglichkeit haben Apothekerinnen und Apotheker auch, wenn sie als Angestellte/r oder Beamte/r ihren Beruf in Niedersachsen ausüben.
An einer LAV-Mitgliedschaft interessierte Apothekeninhaberinnen und -inhaber aus Niedersachsen können sich nachfolgende die verschiedenen Anträge herunterladen. Für Rückfragen zum Thema “LAV-Mitgliedschaft” steht gerne die Kollegin der LAV-Mitgliederverwaltung als Ansprechpartnerin zur Verfügung:
Raphaela Münch
Telefon: (0511) 61573-40
Fax: (0511) 61573-30
E-Mail: r.muench@lav-nds.de