Mitgliedschaft
Sie können ordentliches Mitglied werden wenn Sie als
- Inhaber/in oder
- Pächter/in oder
- Verwalter/in
eine oder mehrere öffentliche Apotheke/n im Land Niedersachsen mit behördlicher Erlaubnis leiten.
Wenn Sie Ihre Apotheke verpachten oder verwalten lassen, können Sie Außerordentliches Mitglied werden. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie als Angestellte/r oder Beamte/r Ihren Beruf in Niedersachsen ausüben.
Nachfolgend stellen wir Ihnen verschiedene Mitgliedsanträge zum Herunterladen zur Verfügung. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in unserer Geschäftsstelle zur Verfügung.