Mitgliedschaft
Sie können ordentliches Mitglied werden wenn Sie als
- Inhaber/in oder
- Pächter/in oder
- Verwalter/in
eine oder mehrere öffentliche Apotheke/n im Land Niedersachsen mit behördlicher Erlaubnis leiten.
Wenn Sie Ihre Apotheke verpachten oder verwalten lassen, können Sie Außerordentliches Mitglied werden. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie als Angestellter oder Beamter Ihren Beruf in Niedersachsen ausüben.
Nachfolgend stellen wir Ihnen verschiedene Mitgliedsanträge zum Herunterladen zur Verfügung. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner in unserer Geschäftsstelle zur Verfügung.