
Versorgungsverträge in Niedersachsen -
Kein Sprechstundenbedarf durch Apotheken
Hannover, 30. Juni 2025 – Ab dem 11. Februar 2026 werden Apotheken in Niedersachsen Arztpraxen nicht mehr mit Arznei- und Hilfsmitteln wie zum Beispiel Impfstoffen im Sprechstundenbedarf beliefern. Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) hat die entsprechende Anlage 1 zum 31. Dezember 2025 zum Arzneiversorgungsvertrag mit der AOK- Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, des IKK-Landesverbandes Niedersachsen, der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Niedersachsen-Bremen, der Seekrankenkasse Hamburg (Primärkassenvertrag) gekündigt. Es schließt sich eine Übergangsfrist von sechs Wochen an. Somit fehlt nach Ablauf dieser Übergangsfrist die vertragliche Grundlage für Apotheken zur Abgabe und Abrechnung von Sprechstundenbedarf an Arztpraxen. Hintergrund der Kündigung durch den LAV ist die nicht erkennbare Bereitschaft der Krankenkassen, eine eigene Vereinbarung über die Belieferung und Abrechnung des Sprechstundenbedarfs mit angemessenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Apotheken in Niedersachsen auszuhandeln.
„Seit 2017 suchen wir mit den gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen immer wieder das Gespräch, eine neue vertragliche Grundlage für die Belieferung durch Apotheken im Sprechstundenbedarf mit angemessenen wirtschaftlichen Konditionen für Apotheken zu schaffen, bislang ohne Ergebnis“, begründet Berend Groeneveld, Vorstandsvorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e.V. (LAV), die Kündigung der Anlage. „Die wirtschaftlichen Konditionen für Apotheken bei der Belieferung von Sprechstundenbedarf wurden seit über einem Jahrzehnt nicht angepasst. Wir hatten deshalb auch in diesem Jahr erneut die Gespräche zu diesem Thema mit den Krankenkassen aufgenommen. Die daraufhin vorgelegten Regelungsentwürfe der Krankenkassen zeigten uns allerdings deutlich, dass diese das Anliegen des LAV in Bezug auf eine eigene Vereinbarung zur Belieferung und Abrechnung von Sprechstundenbedarf mit angemessenen wirtschaftlichen Konditionen für Apotheken bewusst ignorieren oder missverstehen wollen. Diese Hinhaltetaktik der Krankenkassen werden wir so nicht länger hinnehmen! Die von uns nun in die Wege geleitete Kündigung ist die einzige Möglichkeit, die Krankenkassen zum Handeln zu bewegen.“
Die Kündigung der vertraglichen Grundlage zur Belieferung und Abrechnung von Sprechstundenbedarf hat zur Folge, dass Apotheken ab dem 11. Februar 2026 Sprechstundenbedarf nicht mehr beliefern und abrechnen können. „Für Verhandlungen stehen wir zur Verfügung“, betont Groeneveld. Auf die kommende Grippeimpfsaison im Herbst dieses Jahres haben die aktuellen Entwicklungen keine Auswirkungen.