LAV Niedersachsen zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
„Einsparungen am falschen Ende“

Hannover, 11. Juli 2022 – Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) fordert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, den Abschlag, den Apotheken für jedes verordnete Arzneimittel an die gesetzlichen Krankenkassen zahlen müssen, nicht zu erhöhen. Der LAV weist auf das seit Jahren stagnierende Apothekenhonorar hin und befürchtet eine Beschleunigung des Apothekenrückgangs. Hintergrund ist die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes und die darin aufgeführten Pläne, den Apothekenabschlag von 1,77 Euro auf zwei Euro festzuschreiben. Damit will das BMG die Finanzlücke bei den gesetzlichen Krankenkassen schließen.


„Mit Entsetzen haben wir die Nachricht über die Pläne des BMG aufgenommen, den ohnehin bereits schon zu hohen Abschlag um weitere 23 Cent pro abgegebene Arzneimittelpackung zu erhöhen“, sagt Berend Groeneveld, Vorstandsvorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e.V. (LAV). „Das ist für uns Apothekerinnen und Apotheker, die während der Corona-Pandemie viele zusätzliche Sonderaufgaben übernommen haben, ein absoluter Vertrauensbruch, den wir nicht hinnehmen wollen!“


Groeneveld betont weiter: „Anders als bei anderen Leistungserbringern im Gesundheitssystem stagniert die Apothekenvergütung seit Jahren, da sie von der Preisentwicklung, Inflation und den dramatisch gestiegenen Kosten abgekoppelt ist. Die Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2,00 Euro bedeutet eine Kürzung des Apothekenhonorars bei gleichbleibender Leistung!“


Apothekerinnen und Apotheker arbeiten schon jetzt über ihrer Belastungsgrenze und haben mit großen Personalproblemen zu kämpfen. Der LAV-Vorstandsvorsitzende warnt: „Erhöht das BMG den Abschlag, werden mittelfristig weitere Schließungen der Vor-Ort-Apotheken die Folge sein, denn viele Apotheken werden sich nicht mehr halten können und der Nachwuchs wird in der Übernahme einer öffentlichen Apotheke keine Zukunft mehr sehen. Ein wichtiger Arbeitgeber, eine soziale Anlaufstelle und Lotse im Gesundheitswesen geht in den Regionen und Gemeinden Niedersachsens verloren! Schon seit Jahren geht die Anzahl der Apotheken zurück. Das angekündigte Gesetz wird den Apothekenrückgang beschleunigen.“


Das BMG erhofft sich durch die Erhöhung des Apothekenabschlages Einsparungen von rund 170 Millionen Euro. „Die Ausgaben des Arzneimitteilversorgungssystems durch die Apotheken liegen bei 1,9 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses „Löcherstopfgesetz“ des BMG wird für das Gesundheitssystem keine effektive Wirkung haben, sondern führt zu einer massiven Belastung der Apothekerinnen und Apotheker. Hier wird definitiv am falschen Ende gespart“, kritisiert Groeneveld.


Die Vergütung der Apothekerinnen und Apotheker basiert auf einheitlichen Honoraren und Abgabepreisen für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel. Diese machen rund 80 Prozent des Apothekenumsatzes aus. Der Apothekenabgabepreis einer verschreibungspflichtigen Packung errechnet sich aus einem Festzuschlag von drei Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis zzgl. 8,35 Euro. Die Apotheke erhält zudem 0,41 Euro, die sie an einen Fonds abgibt, aus dem Nachtdienste (0,21 Euro) und Pharmazeutische Dienstleistungen (0,20 Euro) finanziell unterstützt werden. Hinzu kommt die Umsatzsteuer (19 Prozent). Der gewährte Festzuschlag wird durch den sogenannten „Apothekenabschlag“, den Apotheken an die Krankenkassen pro verschreibungspflichtiges Medikament zahlen müssen, in Höhe von 1,77 Euro redu-ziert.


Geregelt wird das Apothekenhonorar über die Arzneimittelpreisverordnung. Diese enthält weder eine Regelung, die eine regelmäßige Überprüfung der Vergütung auf deren Wirtschaftlichkeit für Apotheken vorsieht, noch eine Regelung, die eine automatische Anpassung der Apothekenvergütung an einen bestimmten Index vorgibt, um etwa die Inflation zu berücksichtigen. Die Apothekenvergütung ist somit von der Preisentwicklung und den gestiegenen Kosten abgekoppelt.


Der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) e.V. vertritt die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der niedersächsischen Apothekeninhaber in der Öffentlichkeit, gegenüber der Politik, den Partnern im Gesundheitswesen und den Medien. Dem Verband sind rund 1.760 niedersächsische Apotheken angeschlossen.

 

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