Tipps aus der Apotheke bei Arzneimitteln im Straßenverkehr – Schon leichte Schmerzmittel können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen

Hannover, 29. Oktober 2021 – Die Einnahme bestimmter Arzneimittel beeinträchtigt das Reaktionsvermögen und wirkt sich auf die Fahrtauglichkeit aus. Etwa jeder vierte Unfall steht direkt oder indirekt mit der Einnahme von Tabletten, Tropfen oder Zäpfchen in Verbindung. Einfluss auf das Reaktionsvermögen können zum Beispiel sowohl rezeptpflichtige als auch frei verkäufliche Präparate wie Hustenstiller oder Schmerzmittel haben.

„Hustenblocker haben zum Teil Einfluss auf das zentrale Nervensystem und können deshalb das Fahrvermögen beeinträchtigen. Aber auch Schmerzmittel sind im Straßenverkehr nicht unbedenklich. Starke Mittel lösen oft Benommenheit oder Stimmungsschwankungen aus und selbst leichte Schmerzmittel können das Reaktionsvermögen verändern – insbesondere dann, wenn sie neben dem Wirkstoff Koffein enthalten, können sie später unerwartet müde machen“, erklärt Ina Bartels, Inhaberin der Johannes-Apotheke in Hannover. Im Gegensatz zu Alkohol lassen sich bei Arzneimitteln keine Grenzwerte für die Fahrtauglichkeit festlegen. Ihre Wirkung ist von Fall zu Fall unterschiedlich und davon abhängig, wie der Körper das Präparat aufnimmt. Hier spielen Faktoren wie Alter, Geschlecht, Körperbau, Gewicht, Grunderkrankung und Dosierung der Medikamente eine Rolle. Manche Präparate schränken die Fahrtüchtigkeit nur kurz nach der Einnahme ein, andere über einen längeren Zeitraum.

Deshalb sollten sich Patienten – auch bei der Selbstmedikation – vor der Einnahme unbedingt fachkundig in der Apotheke beraten lassen, ob die Fahrtauglichkeit möglicherweise eingeschränkt wird. „Allerdings darf auch nicht vergessen werden, dass viele Patienten erst durch die Einnahme von Medikamenten am Straßenverkehr teilnehmen können. Dazu zählen zum Beispiel Diabetiker oder Menschen mit Bluthochdruck“, ergänzt Ina Bartels, Vorsitzende des Bezirks Hannover-Stadt beim Landesapothekerverband Niedersachsen e. V.

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