BGH-Urteil zum Skontoverbot bei Rx-Arzneimitteln
„Sofortige Erhöhung des Honorars und weg mit dem Kassenrabatt!“

Hannover, 9. Februar 2024 – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass den Apotheken beim Arzneimittelbezug kein Skonto mehr gewährt werden darf.

Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) warnt angesichts dieses Urteils vor dem wirtschaftlichen Kollaps der Apotheken vor Ort: „Das BGH-Urteil wird massive wirtschaftliche Auswirkungen auf Apotheken haben. Die Apotheken vor Ort haben so erst recht keinen Handlungsspielraum mehr, ihre Betriebe angesichts der hohen finanziellen Belastungen ökonomisch zu führen. Diese Entwicklung wird die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung akut gefährden.

Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend die Rahmenbedingungen für die Apotheken so zu gestalten, dass diese wirtschaftlich betrieben werden können. Es ist unerlässlich, das gesetzlich festgelegte Apothekenhonorar zu erhöhen und zusätzlich den Zwangsrabatt, den Apotheken an Krankenkassen leisten müssen, zu streichen – und das sofort! 

Wird die Bundesregierung nicht in dieser Weise tätig, ist das für viele Apotheken das Todesurteil und für die Patientinnen und Patienten folglich eine dramatische Verschlechterung der Arzneimittelversorgung.“

Der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) e.V. vertritt die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der niedersächsischen Apothekeninhaberinnen und -inhaber in der Öffentlichkeit, gegenüber der Politik, den Partnern im Gesundheitswesen und den Medien. Dem Verband sind rund 1.670 niedersächsische Apotheken angeschlossen.