Drei Wege für die Rezepteinlösung
E-Rezept wie gewohnt in der Apotheke einlösen

Norden, 28. Februar 2024 – Seit diesem Jahr ist der Besuch der Arztpraxis sowie in der Apotheke für viele etwas anders als gewohnt. Das rosafarbige Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente wurde von dem elektronischen Rezept, auch E-Rezept genannt, abgelöst. Patientinnen und Patienten erhalten nun in der Regel keinen Papierausdruck mehr. Eines bleibt aber gleich: Das E-Rezept wird weiterhin wie gewohnt in der Apotheke vor Ort eingelöst.

Die Apotheken in der Region haben sich in den letzten drei Jahren gut auf das E-Rezept vorbereitet. Da nun die Arztpraxen verpflichtet sind, verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronisch zu verordnen, werden in den Apotheken immer mehr E-Rezepte eingelöst. „Aktuell gibt es mehrere Wege ein E-Rezept in der Apotheke einzulösen,“ erklärt
Berend Groeneveld, Inhaber der Rats-Apotheke in Norden. „Die häufigste Version ist das Einlösen über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), der Versichertenkarte.“

Bei dem sogenannten „Stecken der eGK“ in der Apotheke kommt die Patientin oder der Patient nach dem Besuch der Arztpraxis in die Apotheke und überreicht der Apothekerin, bzw. dem Apotheker die eGK. Die Karte ist ein digitaler Schlüssel. Sie erlaubt der Apotheke die Daten des E-Rezeptes der Patientin, beziehungsweise des Patienten abzurufen. Die Apotheke erhält so alle notwendigen Informationen, um das verschriebene Arzneimittel auszuhändigen.

„Das E-Rezept mittels der elektronischen Gesundheitskarte einzulösen ist ein einfacher Vorgang, den auch weniger technisch versierte Patientinnen und Patienten leisten können,“ betont Apotheker Berend Groeneveld, Vorsitzender des Bezirks Aurich. Technisch etwas komplexer ist die E-Rezept-App der gematik GmbH. Sie ist der einzig volldigitale Weg das E-Rezept einzulösen. Um die App nutzen zu können, müssen die Patientinnen und Patienten diese zuerst auf ihr Smartphone herunterladen und installieren. Anschließend erfolgt die Anmeldung mit der eGK und einer separaten PIN.

Der dritte Einlöseweg ist der Papierausdruck mit den Token. Berend Groeneveld erklärt: „Der Token ähnelt optisch einem QR-Code. Auch dieser ist wie die eGK ein Schlüssel für uns. Wir scannen den Code auf dem Ausdruck und erhalten dadurch Zugriff auf die Daten des E-Rezeptes.“

Trotz der neuen Einlösewege von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bleibt für die Patientinnen und Patienten alles wie gehabt. „Erstens wird das E-Rezept weiterhin in jeder Apotheke vor Ort eingelöst und zweitens beraten wir weiterhin zu der verordneten Medikation und stehen in Gesundheitsfragen unseren Kundinnen und Kunden beiseite,“ sagt Berend Groeneveld.