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ABDA-Brief zu CardLink an Gesundheitsausschuss des Bundestages

Das Bundesgesundheitsministerium hat in der Gesellschafterversammlung der gematik das sogenannte „CardLink-Verfahren“ durchgesetzt. Das Ministerium hat dafür seine 51-Prozent-Mehrheit in der Gesellschafterversammlung genutzt. Die anderen Gesellschafter – die Leistungserbringer und Kostenträger – haben alle aus Sicherheitsbedenken gegen das Verfahren gestimmt.

Nach dem Beschluss hat sich die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening den folgenden Brief an alle Abgeordneten des Gesundheitsausschusses des Bundestages gesendet und auf die Gefahren für die Patientinnen und Patienten hingewiesen, die von „CardLink“ ausgehen.