Durchführung von kostenlosen Schnelltests in Apotheken
Apotheken bereiten sich auf das Testen vor

Hannover, 9. März 2021 – Viele Apotheken in Niedersachsen bereiten sich derzeitig auf die Durchführung der kostenlosen Schnelltests vor. Anlass ist die Änderung der Coronavirus-Testverordnung, die in Kürze in Kraft treten soll. Diese sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf kostenlose Schnelltests haben, unter anderem auch in Apotheken. In Niedersachsen müssen die Apotheken, die kostenlose Schnelltests im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung anbieten möchten, von der zuständigen Behörde beauftragt werden.

Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) hat deshalb mit dem Land Niedersachsen im Vorfeld einen Vertrag abgeschlossen, um eine schnelle Umsetzung der Durchführung der kostenlosen Schnelltests in den Apotheken zu ermöglichen. „Treten testwillige Apotheken dem Vertrag bei, sind die Apotheken automatisch berechtigt, die kostenlosen Tests anzubieten“, sagt Berend Groeneveld, Vorstandsvorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e.V. (LAV). Die Durchführung der kostenlosen Tests in Apotheken umfasst unter anderem das Vorabgespräch zum Testablauf mit der zu testenden Person sowie die Entnahme von Körpermaterial. Nach dem Test erhält die getestete Person von der Apotheke einen Nachweis über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2.

Der Vertrag ist an die bundesweit geltende Coronavirus-Testverordnung geknüpft. Erst nach Inkrafttreten der Verordnung können Apotheken die Schnelltests kostenlos den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen anbieten. „Die Durchführung der Schnelltests ist eine freiwillige Dienstleistung der Apotheken“, erklärt Groeneveld. „Nicht jede Apotheke kann zudem kostenlose Schnelltests anbieten, denn die Apotheken müssen räumliche und personelle Voraussetzungen erfüllen. Testpersonen dürfen zum Beispiel nicht mit regulären Apothekenkunden in Kontakt kommen und auch das Apothekenpersonal muss geschult sein, um Patienten testen zu können. Aufgrund der knappen Vorlaufzeit, die der Gesetzgeber den Apotheken wieder einmal vorgegeben hat, wird es etwas dauern, bis flächendeckend kostenlose Schnelltestungen in Apotheken zur Verfügung stehen.“

Auch nach dem Inkrafttreten der Coronavirus-Testverordnung bleiben für die Apotheken noch einige Fragen offen. Was dürfen Apotheken abrechnen? Wie läuft die Dokumentation? Wie werden die Patienten erfasst, die negativ oder positiv getestet wurden? Daneben weist Groeneveld auf das erhöhte Infektionsrisiko hin, dem das Apothekenpersonal ausgesetzt ist. „Bei dem Testen kommen die eingesetzten Apothekenmitarbeiter mit Patienten in Kontakt, die mit dem Coronavirus infiziert sein können. Wir fordern den Bund deshalb eindringlich auf, seine Impfstrategie anzupassen und dem Apothekenpersonal höher und schneller priorisiert eine Corona-Schutzimpfung zukommen zu lassen“, fordert LAV-Vorstandsvorsitzende Groeneveld.

Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) vertritt die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der niedersächsischen Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhaber in der Öffentlichkeit, gegenüber der Politik, den Partnern im Gesundheitswesen und den Medien. Dem Verband sind rund 1.800 niedersächsische Apotheken angeschlossen.

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